Festival-ABC

Jugendschutz
Der Zutritt zum Festival und zum Campingplatz ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet!

An- und Abreise
Am Donnerstag öffnet das Campinggelände um 12 Uhr. Die Anreise zum Camping ist am Freitag und Samstag ab 8 Uhr möglich. Das Infield ist am Donnerstag ab 18 und am Freitag und Samstag jeweils ab 9 Uhr geöffnet. Die Abreise muss bis Sonntag um 14 Uhr erfolgen. Camping direkt am Auto ist möglich. Für Tagesgäste und Besucher, die abends abreisen möchten, steht ein separater Parkplatz zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen unserer Einweiser.

Hausrecht
Als Veranstalter des Aalride Open Air e.V. und durch unsere Sicherheitsmitarbeiter wird das Hausrecht ausgeübt. Bitte befolgen Sie deren Anweisungen. Verstöße gegen die Festivalordnung können Platzverbote auf dem Gelände zur Folge haben.

Ein solches Platzverbot bleibt bis zum 23.06.24, 24:00 Uhr bestehen. Bei einem erteilten Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Bitte beachtet, dass das Betreten des Umspannwerks, der Strommasten sowie des Windrads strengstens untersagt ist. Personen, die dort erwischt werden, unterliegen ebenfalls einem Platzverweis.

Müll
Wir stellen auf dem Festivalgelände und auf dem Campingplatz genügend Möglichkeiten bereit, euren Müll zu entsorgen. Wir bitten euch darum, dass ihr diese auch nutzt. Wir behalten uns das Recht vor, bei verschmutzen Campingplätzen den Müllpfand einzubehalten. Beim Eingang erhaltet ihr kostenlose Mülltüten.

Strom
Wir können auf dem Campingplatz leider keinen Strom zu Verfügung stellen. Ihr könnt jedoch Aggregate betreiben. Nehmt dabei Rücksicht auf eure Nachbarn.

Von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist das Betreiben der Aggregate nicht erlaubt.  

Bändchenausgabe
Mit dem Aalride Open Air Ticket kommt ihr auf den Campingground und könnt bei der Öffnung des Infields euer Bändchen abholen. Mit den Tagestickets könnt ihr auf dem Besucherparkplatz parken und euer Bändchen am Eingang abholen.

Besucher mit Handicap
Wird eine Begleitperson benötigt, so hat diese freien Einlass. Ein behindertengerechtes WC findet Ihr auf dem Festivalgelände.

Haustiere
Hunde und andere Haustiere sind bei uns nicht erlaubt.

Campingplatz
Das Camping und das Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Es herrscht absolutes Glasverbot auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Auf dem gesamten Areal ist die Verwendung von offenem Feuer untersagt. Stattdessen können handelsübliche Gas-Campingkocher mit Gaskartuschen sowie Holzkohlegrills ausschließlich zum Kochen genutzt werden. Die Verwendung von Petroleumlampen, Feuerschalen, Brennholz und Fackeln nicht gestattet.

Gasflaschen
Auf unserem Campingplatz sind Druckgas- oder Flüssiggasflaschen, die mit einem zusätzlichen Druckminderer betrieben werden, nicht erlaubt, es sei denn, sie sind ordnungsgemäß in einem Wohnwagen oder Wohnmobil installiert und mit einer gültigen Gasprüfbescheinigung sowie TÜV-Siegel versehen. Diese Regelung gilt für sämtliche Gase, einschließlich Kohlendioxid, Sauerstoff, Helium usw., sowie für den Betrieb von Getränkeschankanlagen.

Diebstahl
Wir haften nicht für gestohlenes oder verloren gegangenes Eigentum.

Gesundheitsschäden durch Lautstärke
Wir möchten darauf hinweisen, dass beim Aalride Open Air, besonders im Bereich unserer Bühne, hohe Lautstärke herrscht und daher die Möglichkeit von Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Wir stellen sicher, dass durch angemessene technische Einrichtungen die Besucher vor den Schallpegeln der Konzerte geschützt werden. Wir übernehmen die Haftung für Hörschäden oder Gesundheitsschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Bitte beachten Sie Absperrungen im Bereich der Bühnen und Lautsprecherboxen, sofern vorhanden.

Unabhängig davon empfehlen wir dringend, während des Aufenthalts in der Nähe der Lautsprecherboxen und vor den Bühnen einen angemessenen Gehörschutz, wie z.B. Ohrstöpsel, zu tragen und einen Standort vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den eigenen Hörgewohnheiten entspricht. Der Aufenthalt auf dem Bühnengelände, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Boxen und vor den Bühnen, erfolgt auf eigenes Risiko.

Absage der Veranstaltung
Die Eintrittskarte kann nur zurückerstattet werden, wenn das Aalride Open Air von uns abgesagt wird. Es erfolgt lediglich eine Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte.

Handel
Auf dem Veranstaltungsgelände ist es verboten, ohne unsere ausdrückliche Genehmigung mit Artikeln jeglicher Art gewerblich zu handeln.

Verlegung der Veranstaltung
Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Der Rückerstattungsanspruch besteht auf den Nennwert der Eintrittskarte.

Bild- und Tonaufnahmen
Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten, sowie von professionellen Foto- und Filmkameras auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Mobiltelefonen und Pocketkameras ist natürlich erlaubt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Gelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte zurückzulassen oder an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen)